Hab genug von diesen Massen-Hostern. „eCommerce Hosting“ (bzw. Shop Hosting) ist nichts was man Deppen überlassen sollte, naja eigentlich gibt es nix was man Deppen überlassen sollte… aber für Online-Shops trifft das natürlich besonders zu, schließlich will man davon leben oder doch zumindest ein kleines Zubrot verdienen, aber sicher nicht dabei drauflegen!
Werd ich wohl noch einen gescheiten Hoster finden?
Massen-Hoster
April 28, 2009Reich mit Adsense
März 14, 2009Angeblich gibt es Begriffe, die wirklich lukrativ bei Google AdSense sind.
baut man ein Blog oder eine Website über ein Thema, der diese Begriffe bei AdSense abruft, dann kann man ruhig mehr als 50 Dollar pro klick bekommen.
besser als ein Trendoszillator.
Hier einige davon, leider nur auf Englisch
secured loans $62.68
consolidate student loans $60.25
find car insurance $58.56
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Schutz durch und Schutz vor Gesetzen
November 21, 2007Gesetze sind dazu da, das Zusammenleben von Menschen bindend zu regeln. Ein menschliches Zusammenleben ohne Regeln (Gesetze) ist schwer vorstellbar und würde mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, das sich das Recht des Stärkeren durchsetzt. Somit schützen Gesetze die Schwächeren einer Gesellschaft. Die bloße Existenz eines Gesetzes reicht nicht aus, ein Gesetz muss auch durchgesetzt werden können. Doch auch dem Staat sind bezüglich der Gesetze Grenzen gesetzt. Zum einen hat er sich ebenfalls an Gesetze zu halten und zum anderen sind in einem Rechtsstaat die Abschaffung, bzw. Veränderung fundamentaler Menschen-, bzw. Bürgerrechte verboten.
So existieren im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Grundrechte als „Abwehrgesetze“ des Bürgers gegenüber dem Staat und sind zudem als unmittelbar geltendes Recht über das Bundesverfassungsgericht einklagbar. Als zusätzliche Sicherung existiert in Deutschland eine Gewaltenteilung, wobei insbesondere der Unabhängigkeit der Justiz eine wichtige Bedeutung zukommt. Desweiteren ist es in einem Rechtsstaat verboten jemanden zu bestrafen, wenn dies nicht gesetzlich geregelt ist, oder ein Gesetz rückwirkend zustande kommen zu lassen.